REACH-Gesetzgebung

Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (EG) 1907/2006

Die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 führt neue Pflichten für Hersteller, Importeure und Lieferanten von Waren ein, die in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden. Die EU hat am 28. Oktober 2008 die Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe veröffentlicht, und nun sind NETGEAR und unsere Offshore-Hersteller verpflichtet, die Einhaltung zu dokumentieren.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die „Kandidatenliste“ besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) veröffentlicht. Gemäß Artikel 33 der EG-Verordnung ist jeder Lieferant verpflichtet, den Erwerber der Waren zu informieren, wenn das Produkt einen Stoff der „Kandidatenliste“ in einer Konzentration von mehr als 0,1 (1.000 ppm) Massenprozent enthält.

Alle Produkte, die von den europäischen Distributionszentren ausgeliefert werden, sind seit dem 28. Oktober 2008 konform mit der REACH-Gesetzgebung der Europäischen Gemeinschaft. Alle NETGEAR Produkte, die weltweit ausgeliefert werden, sind seit dem 28. Oktober 2008 konform mit der Europäischen Batterierichtlinie.