Verpackungsrichtlinie (94/62/EG)
Die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle gilt für Unternehmen, die elektrotechnische und elektronische Geräte (EEE) herstellen, verkaufen oder vertreiben, sowie für Verbraucher innerhalb der Europäischen Union. Ziel der Richtlinie ist es, Verpackungsabfälle durch Verbraucheraufklärung zu reduzieren und die Effizienz der Sammlung und des Recyclings zu verbessern.
Die Richtlinie verpflichtet Hersteller (Produzenten, Vertreiber und Verkäufer) zu Folgendem:
- Die Konzentrationen der Schwermetalle Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom auf 100 ppm zu begrenzen.
- Alle Verpackungen, die nach 1997 in Verkehr gebracht werden, müssen die Anforderungen in Bezug auf (1) Herstellung und Zusammensetzung, (2) Wiederverwendbarkeit und (3) Verwertbarkeit erfüllen.
- Sich bei der zuständigen Behörde in jedem betroffenen Mitgliedstaat zu registrieren. Die Fristen sind in jedem Mitgliedstaat unterschiedlich.
Sich einem Rücknahme- und Recyclingsystem anzuschließen. Die Fristen sind in jedem Mitgliedstaat unterschiedlich.
NETGEAR Inc. arbeitet derzeit mit unseren Lieferanten, Vertreibern, Partnern und Kunden zusammen, um sicherzustellen, dass NETGEAR die Anforderungen der Verpackungsrichtlinie erfüllt.
Beigetretene Verpackungsrecyclingsysteme
Land | System | Verpackungs-Registrierungsnummer | Link |
Dänemark | RENE | k. A. | |
Frankreich | CITEO | Eindeutige Kennung: FR207421_01GYUT | |
Deutschland | REPACK | NRA-Registrierungsnummer: DE1041172781202 | |
Italien | CONAI | k. A. | |
Spanien | Ecoembes | ENV/2024/000045811 | |
Schweden | Näringslivets Producentansvar (NPA) | k. A. |