Richtlinie über energieverbrauchsrelevante Produkte (ErP)

ErP-Richtlinie (2009/125/EG)

Die ErP-Richtlinie legt einen Rahmen für die Festlegung von Ökodesign- und Mindestanforderungen an die Energieeffizienz für energieverbrauchsrelevante Produkte (ErP) fest, die in die Europäische Union eingeführt oder in ihr verkauft werden, und ersetzt die frühere Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG. Wie dort angegeben, legt diese Richtlinie einen Rahmen fest, und Durchführungsmaßnahmen bzw. -verordnungen definieren Ökodesign- oder Energieeffizienzanforderungen für eine bestimmte Produktklasse. Produkte, die unter eine Durchführungsmaßnahme fallen, müssen ab dem in dieser Durchführungsmaßnahme genannten Datum konform sein. Die CE-Kennzeichnung zeigt an, dass ein Produkt mit der Durchführungsmaßnahme konform ist, und der Hersteller muss für das Produkt eine Konformitätserklärung ausstellen.

Die folgenden Durchführungsmaßnahmen betreffen NETGEAR Produkte:

(EU) 2019/1782 Ökodesign-Anforderungen an externe Stromversorgungen (ersetzt (EG) Nr. 278/2009).

NETGEAR Produkte, die der EN 55022 Klasse B entsprechen und eine externe Stromversorgung verwenden, unterliegen der Verordnung (EU) 2019/1782. Alle externen Netzteile für Klasse-B-Produkte, die nach dem 1. April 2020 ausgeliefert werden, wurden aktualisiert, um die Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/1782 zu erfüllen.

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(EU) 2023/826 (ersetzt (EG) Nr. 1275/2008 und (EG) Nr. 107/2009) Ökodesign-Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Bereitschafts- und Aus-Zustand sowie im vernetzten Bereitschaftsbetrieb von elektrischen und elektronischen Haushalts- und Bürogeräten.

Die meisten NETGEAR Business-Produkte mit mehr als 8 Ethernet-Ports sind Produkte der EN 55022 Klasse A und unterliegen nicht den aktuellen ErP-Vorschriften. Ebenso fallen NETGEAR Netzwerkadapter, die nicht aus dem AC-Stromnetz versorgt werden, nicht unter die ErP-Vorschriften.

Alle NETGEAR Geräte, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2023/826 fallen, gelten als vernetzte Geräte, und alle Switches, Router und WLAN-Extender gelten als „vernetzte Geräte mit hoher Netzverfügbarkeit“ (HiNA-Geräte). Da alle NETGEAR Geräte, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, dafür ausgelegt sind, immer mit dem Internet verbunden zu sein, ist die Verfügbarkeit eines Aus-Zustands und eines Bereitschaftszustands für die beabsichtigte Nutzung ungeeignet. Da alle NETGEAR WiFi Produkte immer in der HAUPTFUNKTION, der WiFi-Verbindung, arbeiten, wird die Verfügbarkeit einer in ANHANG III 2 (c) der Verordnung (EU) 2023/826 definierten Energiemanagementfunktion für alle NETGEAR WiFi Produkte als für die beabsichtigte Nutzung ungeeignet angesehen.