REACH-Gesetzgebung
Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (EG) 1907/2006
Die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 bringt neue Pflichten für Hersteller, Importeure und Lieferanten von Waren mit sich, die in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eingeführt werden. Die EU hat am 28. Oktober 2008 die Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe veröffentlicht und nun sind NETGEAR und unsere Offshore-Hersteller verpflichtet, die Einhaltung entsprechend zu dokumentieren.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die „Kandidatenliste“ besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) veröffentlicht. Gemäß Artikel 33 der EG-Verordnung ist jeder Lieferant verpflichtet, den Käufer der Waren zu informieren, wenn das Produkt einen Stoff der „Kandidatenliste“ in einer Konzentration von mehr als 0,1 (1.000 ppm) Massenprozent enthält.
Alle Produkte, die von den europäischen Distributionszentren versendet werden, entsprechen seit dem 28. Oktober 2008 der REACH-Gesetzgebung der Europäischen Gemeinschaft. Alle NETGEAR Produkte, die weltweit ausgeliefert werden, entsprechen seit dem 28. Oktober 2008 der Europäischen Batterierichtlinie.