Richtlinie über energieverbrauchsrelevante Produkte (ErP)
ErP-Richtlinie (2009/125/EG)
Die ErP-Richtlinie legt einen Rahmen für die Festlegung von Ökodesign- und Mindestanforderungen an die Energieeffizienz für energieverbrauchsrelevante Produkte (ErP) fest, die in die Europäische Union eingeführt oder dort verkauft werden, und ersetzt die frühere Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG. Wie angegeben, legt diese Richtlinie einen Rahmen fest, und Durchführungsmaßnahmen bzw. Verordnungen spezifizieren Ökodesign- oder Energieeffizienzanforderungen für eine bestimmte Produktklasse. Produkte, die von einer Durchführungsmaßnahme erfasst werden, müssen bis zu dem in dieser Durchführungsmaßnahme genannten Datum konform sein. Die CE-Kennzeichnung zeigt an, dass ein Produkt mit der Durchführungsmaßnahme konform ist, und der Hersteller muss eine Konformitätserklärung für das Produkt ausstellen.
Die folgenden Durchführungsmaßnahmen betreffen NETGEAR Produkte:
(EU) 2019/1782 Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile (ersetzt (EG) Nr. 278/2009).
NETGEAR Produkte, die EN55022 Klasse B entsprechen und ein externes Netzteil verwenden, unterliegen der Verordnung (EU) 2019/1782. Alle externen Netzadapter für Klasse-B-Produkte, die nach dem 1. April 2020 ausgeliefert werden, wurden aktualisiert, um die Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/1782 zu erfüllen.
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(EU) 2023/826 (ersetzt (EG) Nr. 1275/2008 und (EG) Nr. 107/2009) Ökodesign-Anforderungen an Bereitschafts- und Aus-Modus sowie vernetzten Bereitschaftsbetrieb, Stromverbrauch von elektrischen und elektronischen Haushalts- und Bürogeräten.
Die meisten NETGEAR Business-Produkte mit mehr als 8 Ethernet-Ports sind EN55022 Klasse-A-Produkte, die nicht den aktuellen ErP-Vorschriften unterliegen. Ebenfalls nicht von den ErP-Vorschriften erfasst sind NETGEAR Netzwerkadapter, die nicht über das Wechselstromnetz versorgt werden.
Alle NETGEAR Geräte, die unter den Geltungsbereich von (EU) 2023/826 fallen, gelten als vernetzte Geräte, und alle Switches, Router und Wireless-Extender werden als „vernetzte Geräte mit hoher Netzwerkverfügbarkeit“ (HiNA-Geräte) betrachtet. Da alle NETGEAR Geräte, die unter den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, dafür ausgelegt sind, stets mit dem Internet verbunden zu sein, ist die Verfügbarkeit von Aus-Modus und Bereitschaftsmodus für die beabsichtigte Verwendung nicht geeignet. Da alle NETGEAR WiFi Produkte stets in der HAUPTFUNKTION, der WiFi-Verbindung, arbeiten, wird die Verfügbarkeit einer in ANHANG III 2 (c) der Verordnung (EU) 2023/826 definierten Energiemanagementfunktion für alle NETGEAR WiFi Produkte als für die beabsichtigte Verwendung ungeeignet angesehen.
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