EU-Batterieverordnung
EU-Batterieverordnung (2023/1542)
Die Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien enthält mehrere spezielle Anforderungen für Batterien. Die Verordnung betrifft Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, deren Produkte Batterien und Akkumulatoren mit Blei, Cadmium und Quecksilber enthalten. Die Verordnung setzt strenge Grenzen für die Verwendung dieser Stoffe und verlangt, dass ein Symbol für die getrennte Sammlung von Batterien (durchgestrichene Mülltonne auf Rädern) auf dem Etikett einer Batterie angebracht ist.
Die Verordnung verpflichtet Hersteller (Produzenten, Vertreiber und Verkäufer) zu Folgendem:
- Registrierung bei der zuständigen Batteriebehörde in jedem Mitgliedstaat
- Sicherstellen, dass Altbatterien getrennt durch den Produzenten oder die beauftragten Herstellerverantwortungsorganisationen gesammelt werden.
NETGEAR Inc. arbeitet derzeit mit unseren Lieferanten, Vertreibern, Partnern und Kunden zusammen, um sicherzustellen, dass NETGEAR die EU-Batterieverordnung einhält.
Beigetretene Batterie-Recyclingprogramme
Land | Programm | Verpackungs-Registrierungsnummer | Link |
Dänemark | RENE | k. A. | |
Frankreich | CITEO | Eindeutige Kennung: FR207421_01GYUT | |
Deutschland | REPACK | NRA-Registrierungsnummer: DE1041172781202 | |
Italien | CONAI | k. A. | |
Spanien | Ecoembes | ENV/2024/000045811 | |
Schweden | Näringslivets Producentansvar (NPA) | k. A. |